Gehe zum Navigationsbereich Gehe zum Inhalt
gemeinde-oberboihingen
  • Leben & Gemeinde
  • Rathaus & Bürgerservice
  • Soziales & Bildung
  • Kultur & Freizeit
  • Handel & Gewerbe
  • Startseite
  • Inhalt
  • Impressum
  • Kontakt
  • Hilfe
Suche
Sie befinden sich hier:
Startseite / Rathaus & Bürgerservice
  • Gemeindeverwaltung
  • Bürgermeister
  • Gemeinderat
  • Ortsrecht
  • Verwaltungsportal
  • Bodenrichtwert
  • Sprechtage der Deutschen Rentenversicherung
  • Stellenausschreibungen

Lebenslagen

Alle Lebenslagen anzeigen | Gesundheit | 3. Ambulante und stationäre Behandlung | 3.4. Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen

3.4. Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen

Zur übergeordneten Lebenslage "3. Ambulante und stationäre Behandlung"

Im Rahmen einer Behandlung oder aufgrund einer chronischen Krankheit kann ein Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik helfen, den allgemeinen Gesundheitszustand zu stärken oder die Heilung zu beschleunigen. Nach schweren Unfällen müssen Patienten oft längere Zeit in einer Rehabilitationseinrichtung verbringen.

Medizinische Rehabilitation ist eine Leistung, die Sie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen können. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie Sie eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme beantragen können, erfahren Sie in der Verfahrensbeschreibung.

Neben der gesetzlichen Krankenversicherung können auch die folgenden Einrichtungen als Träger von medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen infrage kommen:

  • Bundesagentur für Arbeit (BA)
  • gesetzliche Unfallversicherung (wenn die medizinische Rehabilitation aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit notwendig ist)
  • gesetzliche Rentenversicherung und Träger der Alterssicherung für Landwirte
  • Träger der Kriegsopferversorgung und Träger der Kriegsopferfürsorge (für Wehrdienst- und Kriegsgeschädigte und Opfer von Gewalt)
  • Träger der öffentlichen Jugendhilfe
  • Träger der Sozialhilfe

Tipp: Informationen zu Heilbädern und Kurorten in Baden-Württemberg sowie Links zu Datenbanken, über die Sie einen geeigneten Kurort finden können, bieten die Internetauftritte "Heilbäderverband Baden Württemberg e. V." und "Heilbäder und Kurorte Marketing Baden-Württemberg GmbH".

Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 und höher erhalten in der Regel eine Ermäßigung bei der Zahlung der Kurtaxe von bis zu 50 Prozent aufgrund ihrer höheren Kurbedürftigkeit. Für die Gewährung und die genaue Höhe der Ermäßigung wenden Sie sich an die Kurverwaltung des Ortes. Vergessen Sie nicht, Ihren Schwerbehindertenausweis bei sich zu tragen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat ihn am {0} freigegeben.

Zugeordnete Verfahren und Dienstleistungen:

  • Leistungen der Rentenversicherung zur medizinischen Rehabilitation - Befreiung von der Zuzahlung beantragen
  • Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen
  • Medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter
Seite drucken
Seite verschicken
zurück nach oben