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Lebenslagen

Alle Lebenslagen anzeigen | Unternehmen gründen | 2. Planung | 2.3. Rechtsform des zu gründenden Unternehmens
  • 2.3.1. Einzelunternehmen
  • 2.3.2. Personengesellschaften
  • 2.3.3. Juristische Person
  • 2.3.4. Ausländische Rechtsformen

2.3. Rechtsform des zu gründenden Unternehmens

Unternehmen lassen sich nach ihrer Rechtsform folgendermaßen einteilen:

Zur übergeordneten Lebenslage "2. Planung"

Bevor Sie Ihr Gewerbe bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden, müssen Sie sich für eine Rechtsform entscheiden. Die Rechtsform ist abhängig davon, ob Sie das Unternehmen allein oder gemeinsam mit Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern betreiben möchten. Sie hängt auch von Ihren individuellen Unternehmenszielen ab. Die Basis für Ihre Entscheidung sollten finanzielle, steuerliche und rechtliche Überlegungen sein. Ziehen Sie für die Entscheidungsfindung und Abwicklung eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater beziehungsweise eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt hinzu.

Hinweis: Eine einmal getroffene Entscheidung zur Rechtsform muss nicht immer gelten. Sie können sie später, wenn eine andere Rechtsform für Sie besser geeignet ist, ändern. Lassen Sie daher in zeitlichen Abständen Ihre Rechtsform überprüfen.

Sie müssen grundsätzlich zwischen einer freiberuflichen und einer gewerblichen Tätigkeit unterscheiden. Ausführliche Informationen zur Abgrenzung sowie über die Rechtsformen für freiberuflich Tätige erhalten Sie in der Lebenslage "Freiberufler" oder unter "Freie Berufe" im Gründungsportal des Finanz- und Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg.

Tipp: Weitere Informationen zur Wahl der Rechtsform finden Sie im Internetangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie oder in der GründerZeiten-Ausgabe "Rechtsformen".

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat ihn am {0} freigegeben.

Zugeordnete Verfahren und Dienstleistungen:

  • Gewerbeanmeldung
  • Handelsregister - Eintragung anmelden
  • Partnerschaftsregister - Eintragung anmelden
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