Lebenslagen
Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass
Sie wollen verreisen oder auch nur ein Paket von der Post abholen? Wir erläutern, wie Sie einen Reisepass oder einen Ausweis beantragen können und was zu tun ist, wenn Sie umziehen, einen Ausweis verlieren oder sich Ihr Name ändert.
Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und der Meldepflicht unterliegt oder sich überwiegend in Deutschland aufhält, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen (Ausweispflicht). Wer einen gültigen Reisepass besitzt, benötigt keinen Personalausweis.
Bitte beachten Sie, dass Ausweise und Pässe nicht verlängert werden können. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nur bei Kinderreisepässen möglich, die nach dem 1. November 2007 ausgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie in den entsprechenden Texten und Verfahrensbeschreibungen.
Zugeordnete Verfahren und Dienstleistungen:
- Adressänderung im Personalausweis
- Kinderreisepass erstmalig beantragen
- Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat beantragen
- Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung beantragen
- Personalausweis - Ausstellung wegen Verlust beantragen
- Personalausweis erstmalig beantragen
- Personalausweis - vorläufigen Personalausweis beantragen
- Reiseausweis als Ersatz wegen Verlust oder Diebstahl des Reisepasses im Ausland beantragen
- Reisepass ändern - bei Wechsel des Wohnortes
- Reisepass - Ausstellung eines Zweitpasses beantragen
- Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat neu beantragen
- Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung neu beantragen
- Reisepass beantragen
- Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen
- Reisepass - Ersatz wegen Verlust oder Diebstahl im Ausland beantragen
- Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen
- Reisepass - vorläufigen Reisepass beantragen
