Der neue Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften des Planungsbüros Prof. Dr. Gerd Baldauf, Stuttgart, vom 21.10.2009/20.01.2010 mit Lageplan, Textteil und Begründung werden in der Zeit von Freitag, den 29.01.2010 bis Montag, den 01.03.2010 (je einschließlich) beim Bürgermeisteramt Oberboihingen, Rathaus, Rathausgasse 3, 72644 Oberboihingen im Flur des 1. Obergeschosses (vor Raum OG 1.2) während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Oberboihingen vorgebracht werden. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag gemäß § 47 Abs. 2 VwGO (Normenkontrollantrag) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Da das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahmen mitgeteilt werden soll, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird zeitgleich durchgeführt.
Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr.1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassende Erklärung nach
§ 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Oberboihingen, den 19. Januar 2010
gez.Torsten Hooge
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 21.10.2009/20.01.2010. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
