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21.01.2010 Ortsübliche Öffentliche Bekanntmachung


Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 2. Änderung "Unterboihinger Straße" - gem. § 13 a BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften 2. Änderung BP "Unterboihinger Straße" lagen von Montag, den 9.11.2009 bis einschließlich Mittwoch, den 9.12.2009 bereits öffentlich aus. Danach wurde die Festsetzung über die Bauweise geändert, ohne jedoch das damit verfolgte Planungsziel abzuändern. Deshalb erfolgt eine erneute Auslegung.

Der neue Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften des Planungsbüros Prof. Dr. Gerd Baldauf, Stuttgart, vom 21.10.2009/20.01.2010 mit Lageplan, Textteil und Begründung werden in der Zeit von Freitag, den 29.01.2010 bis Montag, den 01.03.2010 (je einschließlich) beim Bürgermeisteramt Oberboihingen, Rathaus, Rathausgasse 3, 72644 Oberboihingen im Flur des 1. Obergeschosses (vor Raum OG 1.2) während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsicht öffentlich ausgelegt. 

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Oberboihingen vorgebracht werden. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag gemäß § 47 Abs. 2 VwGO (Normenkontrollantrag) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Da das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahmen mitgeteilt werden soll, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird zeitgleich durchgeführt.

Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr.1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassende Erklärung nach
§ 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Oberboihingen, den 19. Januar 2010

gez.Torsten Hooge

Bürgermeister

Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 21.10.2009/20.01.2010. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Weiterführende Links:
  • Lageplan "Unterboihinger Straße"


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