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30.07.2010 Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 21. Juli


Wechsel im Gemeinderat

Michael Wolfram rückt für Timo Hertl nach
In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause wurde Gemeinderat Timo Hertl aus dem Gremium verabschiedet, da er von Oberboihingen nach Dettingen/Teck zieht. Timo Hertl zog bei der letzten Gemeinderatswahl am 07.06.2009 mit 1320 Stimmen erstmals für die Bürgerliste Oberboihingen in den Gemeinderat ein. Er gehörte dem Kollegium knapp ein Jahr an. Bürgermeister Torsten Hooge bedankte sich bei dem scheidenden Gemeinderat für die gute Zusammenarbeit und wünschte ihm für die Zukunft alles Gute.
Trotz der kurzen Zeit im Gemeinderat habe Timo Hertl an einigen wichtigen Entscheidungen für die Zukunft der Gemeinde mitgewirkt. Als Beispiele nannte er die Einrichtung der Werkrealschule neuen Typs in Kooperation mit der Gemeinde Unterensingen am Standort Kirchrainschule, die begonnene Sanierung der Kirchrainschule, die Entscheidung über die Durchführung gestalterischer Maßnahmen zur Aufwertung der Unterführungsbauwerke im Zuge der Beseitigung der schienengleichen Bahnübergänge und der Verlegung der Ortsdurchfahrt der L 1250 sowie verschiedene Vergabeentscheidungen. Ein Schwerpunkt sei auch die Beschäftigung mit Fragen der Kinder- und Kleinkindbetreuung und Überlegungen im Zusammenhang mit einem möglichen Ausbau der Alten Schule gewesen.
 
Als Nachfolger verpflichtete der Bürgermeister anschließend Michael Wolfram als neues Gemeinderatsmitglied auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten, nachdem  festgestellt wurde, dass keine Hinderungsgründe für dessen Einzug in den Gemeinderat vorliegen. Michael Wolfram, der dem Gremium bereits fünf Jahre in der Zeit von 2004 bis 2009 angehörte und bei der Wahl im Juni letzten Jahres 1.110 Stimmen erhielt, rückt als nächste Ersatzperson in den Gemeinderat nach. Nach den Worten von Torsten Hooge könne Michael Wolfram aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit seine Kenntnisse und Erfahrungen aus dem Bereich des Handwerks in die Entscheidungen des Gremiums einbringen. Sodann wählte das Kollegium Michael Wolfram an Stelle von Timo Hertl als Mitglied des Gemeinderats in den Kindergartenausschuss.
 
Beseitigung der schienengleichen Bahnübergänge / Verlegung der Ortsdurchfahrt der L 1250 – Vorstellung der Ausführungsplanung für die Lärmschutzwand
Im weiteren Verlauf der Sitzung nahm das Kollegium von dem Planentwurf des Regierungspräsidiums Stuttgart für die Ausführung und Gestaltung der Lärmschutzwand im Zuge der Beseitigung der Bahnübergänge/Verlegung der Ortsdurchfahrt der L1250 zustimmend Kenntnis. Vor der endgültigen Billigung der Ausführungsplanung wurde das Regierungspräsidium Stuttgart gebeten, verschiedene Anregungen und Bedenken zu prüfen, die im Rahmen der Beteiligung der Grundstückseigentümer bzw. Anlieger vorgetragen wurden. Unter anderem soll geprüft werden, ob im Bereich der Wohngebäude Mörikestraße 1 – 3 der Einbau von transparenten Elementen in die Lärmschutzwand machbar ist.
Die Konzeption für den Lärmschutz wurde dem Gemeinderat von Diplomingenieurin Grewin, Leiterin des Sachgebiets Ingenieurbau vom Regierungspräsidium Stuttgart vorgestellt und erläutert. Einen Tag zuvor haben die Projektbeteiligten die Ausführungsplanung für die Lärmschutzwände den Anwohnern der künftigen Trasse im Einzelnen vor Ort erläutert.
Die Lärmschutzmaßnahmen basieren auf dem Lärm- bzw. Schallschutzgutachten, das im Zuge des Bebauungsplanverfahrens von der Ingenieurgesellschaft Pressel und Molnar aus Urbach erstellt wurde. Das Lärmschutzgutachten und die Ergebnisse der schallschutzrechtlichen Berechnungen wurde als Anlage Bestandteil des Bebauungsplans „Beseitigung der Bahnübergänge/Verlegung der Ortsdurchfahrt der L 1250“, der seit 17.10.2002 rechtsverbindlich ist.
Für Gebäude, an denen die Grenzwerte überschritten werden und die aus topographischen oder städtebaulichen Gründen nicht durch aktive Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände oder Lärmschutzwälle) ausreichend geschützt werden können, ist passiver Lärmschutz vorgesehen in Form von Lärmschutzfenstern.
Das Ergebnis der schallschutztechnischen Berechnungen ergab, dass zum Schutz der Anwohner der künftigen bahnparallelen Trasse aktive Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind. Deshalb wurde in dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan in einigen Teilabschnitten die Erstellung einer Lärmschutzwand mit einer Höhe von 2 – 3 m festgesetzt. Soweit dafür nicht genügend Platz vorhanden ist, ist ersatzweise passiver Lärmschutz (Lärmschutzfenster) vorgesehen.
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat das Büro für Architektur und Projektmanagement Dipl. Ing. Singer-Trauzettel aus Stuttgart beauftragt, die Umsetzung und Betreuung der Anlieger für den Einbau von Schallschutzfenstern durchzuführen. Das Büro hat inzwischen mit den Eigentümern der ca. 50 betroffenen Gebäude Kontakt aufgenommen.
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat in Abstimmung mit der Gemeinde und den Anregungen des Büros Baldauf, welches die Gestaltungsvorschläge für die Lärmschutzwände erarbeitet hat, den Planentwurf für die Lärmschutzwände erstellt.
Die Lärmschutzwände werden aus Betonelementen in grauer Farbe mit verschiedener Oberflächengestaltung (glatt bis wellenförmig) hergestellt. Aus optischen Gründen sollen stellenweise transparente Elemente und Gabionen (mit Steinen gefüllte Drahtgitterkörbe)
eingebaut werden. Die hochabsorbierende Lärmschutzwand bietet einen hochwertigen Schallschutz von acht Dezibel. Die transparenten Elemente, die vorwiegend im Bereich der Brücken vorgesehen sind, sind reflektierend mit etwas geringeren Schallschutzwerten.
Im Rahmen der Beteiligung der Anwohner wurde von den Eigentümern der Gebäude Mörikestraße 1 – 3 der Wunsch geäußert, aus optischen Gründen eine Zweiteilung der Lärmschutzwand vorzunehmen – unten Beton und im oberen Bereich transparent. Das Regierungspräsidium wird prüfen, ob dieser Vorschlag auch unter Berücksichtigung des Bebauungsplans machbar ist. Entgegen gekommen werden soll den Anliegern auch mit der Möglichkeit, die Flächen auf der innenliegenden Seite der Lärmschutzwand (zu den Wohnhäusern bzw. zum Garten orientiert) zu bepflanzen. Der Bepflanzungsplan soll mit den Anwohnern abgestimmt werden. Die Lärmschutzwand wird erst am Ende der Straßenbauarbeiten im Jahr 2013 gebaut werden.
 
Gemeinderat gab grünes Licht für die Vergabe des zweiten Ausschreibungspaketes durch das Regierungspräsidium
Der Bauleiter des Bauprojekts „Beseitigung der Bahnübergänge/Verlegung der Ortsdurchfahrt der L 1250“ Dipl. Ing. Frank Engelhart vom Regierungspräsidium Stuttgart hat im Gemeinderat bereits in der Sitzung vom 14. Juli über den aktuellen Stand der Bauarbeiten und das Ausschreibungspaket 2 berichtet. Das Büro Fichtner Bauconsulting, Stuttgart hat im Auftrag der Projektbeteiligten - Bahn (DB Netze, DB Station & Service), Land Baden-Württemberg (Regierungspräsidium Stuttgart) und Gemeinde Oberboihingen - ein zweites Paket an Bauleistungen öffentlich ausgeschrieben.
Es umfasst folgende Bauwerke der Bahn bzw. des Regierungspräsidiums:
·     Zentrale Unterführung / Ortsmitte
mit Eisenbahnüberführung, Straßenüberführung, Grundwasserwanne, Stützwänden
·     Bereich Hinterestraße mit Rückbau des Bahnübergangs, Straßen- und Eisenbahnüberführung über Fußweg Hinterestraße und Baumaßnahmen der Gemeinde
·     Rückbau, Umbau und Neubau der Bahnsteige
·     Rückbau Bahnübergang Bahnhofstraße
 
Grundlage für die finanzielle Abwicklung der Gesamtmaßnahme ist die von den Beteiligten abgeschlossene Eisenbahnkreuzungsvereinbarung. Darin ist auch geregelt, dass der jeweils Baudurchführende – die Deutsche Bahn oder das Regierungspräsidium - für die Ausschreibung, Vergabe und Vertragsabwicklung mit dem beauftragten Unternehmer zuständig ist. Das Regierungspräsidium hat diese Aufgabe auch für die Gemeinde übernommen, soweit diese selbst beteiligt ist oder es sich um nicht als kreuzungsbedingt anerkannte Baumaßnahmen (z.B. Fuß- und Radwegverbindung im Bereich Froschländer zum Meisenweg) handelt. Zwischen den beteiligten Auftraggebern wurde außerdem vereinbart, dass alle ausgeschriebenen Bauleistungen an den insgesamt günstigsten Bieter vergeben werden. Die Vergabe erfolgt Ende Juli 2010 gemeinsam bzw. zeitgleich mit der Deutschen Bahn an einen Bieter. Derzeit erfolgt die Prüfung und Wertung durch das Regierungspräsidium. Dazu bedurfte es der förmlichen Zustimmung der Gemeinde.
 
 
 
Energetische Reparatur- und Dämmarbeiten in Sporthalle im Kirchrain vergeben
Aufgrund des relativ hohen Wärmeenergieverbrauchs wurden die Außenwände der Sporthalle im Zuge der Sanierungsarbeiten auf Leckagen untersucht. Dabei wurden größere Undichtigkeiten am Anschluss Hallendecke / Lüftungskanal auf der Nord-Ost-Seite festgestellt. Die H+H Planungs GmbH hat daraufhin für die notwendigen Arbeiten von zwei kompetenten Fachfirmen Angebote eingeholt. Vorgesehen ist der teilweise Umbau von drei Lüftungsgeräten und die entsprechende Isolierung der drei Felder, in denen die Geräte installiert sind. Die drei leeren Felder müssen zum Teil isoliert werden. Der Gemeinderat vergab nunmehr die Aufträge für die Lüftungsarbeiten an die Firma Kurfess aus Geislingen  zum Bruttoangebotspreis von 10.387,99 € sowie die Firma Armbruster aus Pliezhausen für die Isolierungsarbeiten zum Bruttoangebotspreis von 6.243,87 €.
 
Straßenbau- und Wasserleitungsarbeiten im Fasanenweg vergeben
In der Gemeinderatssitzung am 16.06.2010 wurde das Ortsbauamt beauftragt, die zum Ausbau des Fasanenweges notwendigen Straßenbau- und Wasserleitungsarbeiten beschränkt auszuschreiben. Der Gemeinderat vergab nunmehr die Arbeiten für die Straßenbau- und Wasserleitungsarbeiten an die Firma Schwenk aus Unterensingen als billigste Bieterin zu einem Brutto-Pauschalangebotspreis von 109.480,00 €. Der Auftrag umfasst die Straßenbau- und Wasserleitungserdarbeiten. Hinzu kommen noch ca. 25.000 € netto Material- und Verlegkosten für die Wasserleitung.
 
Diskussion über Einführung gesplitterter Abwassergebühren
Intensiv beschäftigte sich der Gemeinderat mit der Einführung gesplitterter Abwassergebühren. Aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofes, wonach der bisher in den meisten kommunalen Abwassersatzungen angewandte Frischwassermaßstab gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes und das Äquivalenzprinzip verstösst, leitet sich für alle Kommunen in Baden-Württemberg die Verpflichtung ab, die Abwassergebühren nicht mehr nach einem einheitlichen, sondern nach einem für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung gesplitteten Gebührenmaßstab zu erheben.
Alle Abwassersatzungen, die auf dem Verteilungsmaßstab der modifizierten Frischwassermenge beruhen, sind nichtig. Aus diesem Grund muss der Gebührenteil der Abwassersatzung neu beschlossen werden. Für die Schmutzwassergebühr gilt nach wie vor der Frischwassermaßstab, für die Bemessung der Niederschlagswassergebühr muss in die Satzung ein flächenbezogener Maßstab aufgenommen werden. Dieser Maßstab orientiert sich an der Größe der versiegelten Grundstücksflächen. Er unterscheidet gegebenenfalls auch nach dem Grad der Versiegelung. Mit der Entscheidung für ein Verfahren zur Ermittlung der versiegelten Fläche muss die Satzungsregelung für das entsprechende Maßstabsmodell einhergehen.
Aufgabe der Gemeinde ist es nun für alle Grundstücke die versiegelten Flächen festzusetzen. Dafür stehen folgende Flächenermittlungsverfahren zur Auswahl:
1. Befliegungsverfahren: dieses Verfahren bietet eine sehr genaue und rechtssichere Grundlage zur Ermittlung der versiegelten Flächen. Sie hat den Vorteil, dass der Bürger ein hohes Maß an Unterstützung für seine Flächenangaben erhält. Als Nachteile sind die in Relation zu den anderen Verfahren höheren Kosten sowie die Abhängigkeit von bestimmten Zeitfenstern zur Durchführung der Überfliegung zu nennen. 
2. Gebietsabflussbeiwertverfahren: Bei diesem Verfahren werden für das gesamte Gemeindegebiet unterschiedliche Gebietsabflussbeiwerte festgelegt. Diese drücken aus, welchen Versiegelungsgrad die Grundstücke im jeweiligen Bereich durchschnittlich ausweisen. Der Aufwand ist im Vergleich zum Befliegungsverfahren geringer.
3. Selbstauskunftsverfahren: Dieses Verfahren setzt auf die Selbstveranlagung durch die Gebührenschuldner. Der Grundstückseigentümer hat hier die tatsächlich angeschlossenen und versiegelten Flächen selbst zu ermitteln und diese der Gemeinde mitzuteilen. Es kann nur schwer eingeschätzt werden wie vollständig der Rücklauf durch die Eigentümer sein wird.
 
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, Angebote von entsprechenden Fachbüros für eine Gebührenkalkulation einschließlich Flächenermittlung einzuholen. Zudem soll geprüft werden, ob mit Nachbargemeinden ein gemeinsames Projekt in Auftrag gegeben werden kann, um die Kosten zu minimieren.
 
Haushaltszwischenbericht 2010
Kämmerer Wolfgang Franz legte dem Gemeinderat zur Jahresmitte den Haushaltszwischenbericht 2010 vor und gab einen Überblick über die aktuelle Finanzlage und die Haushaltsentwicklung der Gemeinde Oberboihingen. Danach zeichnet sich zwar eine gewisse Entspannung der dramatischen Lage ab, es gibt jedoch keinen Anlass, um vom notwendigen Sparkurs abzurücken. Erfreulich ist, dass davon ausgegangen werden kann, dass der veranschlagte Gewerbesteueransatz von 1.000.000 € erreicht wird. Obwohl es in den letzten Wochen Anzeichen für eine konjunkturelle Erholung gegeben hat, vor allem der guten Auftragslage in Automobilbranche, schlägt sich dies noch nicht in höheren Gewerbesteuervorauszahlungen der Betriebe nieder. Nachdem die Kurzarbeit weitgehend zurückgegangen ist und besonders in der Automobilindustrie ein „Boom“ eingesetzt hat, rechnet die Verwaltung beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit Mehreinnahmen von ca. 100.000 €. Außerdem werden sich die Finanzzuweisungen des Landes (Schlüsselzuweisungen und Investitionspauschale) um ca. 193.000 € erhöhen.
Auch beim Familienleistungsausgleich gibt es Mehreinnahmen von ca. 29.000 € zu verzeichnen, weil das Land als Ausgleich für das höhere Kindergeld und den Kinderfreibetrag und den Mindereinnahmen aus der Lohn- und Einkommensteuer einen höheren Umsatzsteueranteil zugewiesen bekommt.
Somit rechnet die Kämmerei mit Mehreinnahmen von rund 300.000 €.
Im Vermögenshaushalt konnten bisher noch keine Einnahmen verbucht werden, da ein Großteil der Maßnahmen noch nicht weit genug fortgeschritten ist, um Abschlagszahlungen zu erhalten. Auf die beschlossene Kreditaufnahme wurde bislang verzichtet. Die bisher beauftragten Sanierungsmaßnahmen an der Kirchrainschule werden 2010 mit 750.000 € um 250.000 € niedriger ausfallen als geplant. Die Erneuerung des Fasanenwegs wird nach dem Submissionsergebnis um ca. 50.000 € günstiger. Bei der Maßnahme „Beseitigung Bahnübergänge“ ist nach wie vor schwer abzuschätzen, welche Beträge 2010 noch abfließen werden.
Zusammenfassend bedeutet dies Mehreinnahmen im Verwaltungshaushalt von ca. 300.000 €. Dadurch würde sich das prognostizierte Defizit im Verwaltungshaushalt von 1.178.000 € auf ca. 850.000 € vermindern. Im Vermögenshaushalt wird mit einer Wenigerausgabe von ca. 350.000 € gerechnet. Die Mindereinnahmen werden auf ca. 100.000 € beziffert. Dadurch würde sich eine Verbesserung von ca. 250.000 € ergeben.
Die geplante Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage würde sich dadurch um ca. 550.000 € auf ca. 2 Mio € verringern.
Im Bereich der Wasserversorgung sind bisher noch keine besonderen Auffälligkeiten aufgetreten, eine Erhöhung des Wasserpreises zum 01.01.2011 ist jedoch dringend erforderlich.
 


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