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Karte der Bodenrichtwerte

 

Der Gutachterausschuss der Gemeinde Oberboihingen hat in seiner Sitzung am 16. April 2013 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2012 der Gemeinde Oberboihingen gemäß § 193 Abs. 5 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung ermittelt und beschlossen.

 

Der Bodenrichtwert ist ein auf Grund der Kaufpreissammlung ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für Grundstücke eines Gebietes, für das im Wesentlichen gleichartige Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.

 

Die Bodenrichtwerte werden für erschlossenes baureifes und bebautes Land, gegebenenfalls auch für Rohbauland und Bauerwartungsland, aus der Kaufpreissammlung abgeleitet und ermittelt. Für sonstige Flächen können bei Bedaf weitere Bodenrichtwerte ermittelt werden.

 

Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Da die Richtwerte nur durchschnittliche Lagewerte darstellen, kann der Wert eines einzelnen Grundstücks je nach Beschaffenheit (Lage, Zuschnitt, Größe, bauliche Beschaffenheit, Erschließung usw.) nach oben oder unten abweichen. Der Wert eines Grundstücks ist im Bedarfsfall durch besonderes Wertgutachten zu ermitteln.

 

Die Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen bei zonalen Bodenrichtwerten noch aus den sie beschriebenen Attributen abgeleitet werden.

 

Die in der Sitzung beschlossenen Richtwert wurden gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 8 Abs. 2 der Gutachterausschussverordnung öffentlich bekannt gegeben.

 

Die Karte der Bodenrichtwerte zum 31.12.2012 erhalten Sie hier.

 

 

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