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Gemeinde Oberboihingen

DER BAUANTRAG – NEUERUNGEN IM VERFAHRENSABLAUF ab 2024

- Einreichung von Bauanträgen beim Landratsamt Esslingen 
 

Aufgrund der Änderung der Landesbauordnung durch Gesetz vom 25.11.2023 haben sich für baurechtliche Verfahren wesentliche Änderungen ergeben.

Alle Arten von baurechtlichen Anträgen und Verfahren sind ab sofort direkt bei der unteren Baurechtsbehörde, Landratsamt Esslingen, einzureichen. Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen sind künftig bei allen Verfahrensarten immer zusätzlich mit gesondertem Vordruck zu beantragen.

Aufgrund der Gesetzesänderung ist die Zuständigkeit für die Annahme von Bauanträgen von der Gemeinde Oberboihingen auf das Landratsamt Esslingen als untere Baurechtsbehörde übertragen worden.
Die Gemeinde Oberboihingen ist nicht mehr berechtigt, Ihre Antragsunterlagen entgegen zu nehmen.

Änderungen haben sich auch bei der Benachrichtigung der Angrenzer über den Eingang eines baurechtlichen Antrags ergeben.

Im Zuge der Verfahrensänderung wurde auch die Durchführung der Angrenzerbenachrichtigung, die bisher durch die Gemeinde erfolgte, auf das Landratsamt Esslingen übertragen.   

Die Gemeinde wird nach Eingang des Bauantrags beim Landratsamt Esslingen über den Eingang informiert und Gelegenheit gegeben, im Rahmen der Anhörung von Behörden und Fachstellen eine Stellungnahme abzugeben.
Vor der Abgabe der Stellungnahme wird der eingegangene Bauantrag in einer Gemeinderatssitzung behandelt.

Die Abgabe der Unterlagen auf der Dienststelle des Landratsamts Esslingen ist ebenfalls möglich. Es wird jedoch empfohlen vorab Informationen zu den Möglichkeiten auf der Homepage www.landkreis-esslingen.de oder telefonisch unter 0711 3902 – 0 einzuholen.

Auf der Homepage des Landkreise Esslingen stehen Ihnen auch die Antragsformulare zum Download zur Verfügung. 

Folgen Sie hierzu dem Link Baugenehmigung-online LRA Esslingen (digitalebaugenehmigung.de)

Weitere Informationen zu den Neuerungen erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Esslingen.
Bitte folgen Sie hierzu dem Link Landkreis Esslingen - Baurecht, Denkmalschutz, Wohnraumförderung (landkreis-esslingen.de)

Für Ihre Fragen zum baurechtlichen Verfahren oder der Bebauung Ihres Grundstücks steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Oberboihingen – Ortsentwicklungs- und Ordnungsamt weiterhin wie gewohnt zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner ist der Ortsentwicklungs- und Ordnungsamtsleiter Bernd Edele  

Tel: Telefonnummer: 07022 6000-28  E-Mail: b.edele(@)oberboihingen.de

oder Frau Koch Tel: Telefonnummer: 07022 6000-42  E-Mail: l.koch(@)oberboihingen.de
oder Frau Marx Tel. Telefonnummer: 07022 6000-41  E-Mail: s.marx(@)oberboihingen.de

Während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung können Sie Ihr Anliegen auch persönlich vorbringen.

Bitte beachten Sie die aktuellen Öffnungszeiten des Rathauses.

Montag:

 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Dienstag:

 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch: 

Termin nach Vereinbarung

Donnerstag: 

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Freitag: 

07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

http://www.oberboihingen.de//leben-wohnen/bauen/informationen-zum-bauantrag