Lebenslagen
Familien- und Geschlechtserziehung
Die Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern. Die Familien- und Geschlechtserziehung ist aber auch Gegenstand des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule. Daher wird eine Zusammenarbeit von Schule und Erziehungsberechtigten bei der Familien- und Geschlechtserziehung angestrebt.
Ziel der Familien- und Geschlechtserziehung ist es, die Schüler altersgemäß mit den biologischen, ethischen, kulturellen und sozialen Tatsachen und Bezügen der Geschlechtlichkeit des Menschen vertraut zu machen.
Die Familien- und Geschlechtserziehung soll das Bewusstsein für eine persönliche Intimsphäre und für partnerschaftliches Verhalten in verantwortlich geführten persönlichen Beziehungen und damit auch in Ehe und Familie entwickeln und fördern.
Unterrichtsinhalte, die dem Bereich der Geschlechtserziehung angehören und die Intimsphäre berühren, dürfen nicht Gegenstand von Leistungserhebungen sein. Dies gilt nicht für die Fächer der beruflichen Schulen, die entsprechende Inhalte im Rahmen der beruflichen Ausbildung vermitteln.
Die Erziehungsberechtigten werden in einer Klassenpflegschaftssitzung rechtzeitig und umfassend über Ziel, Inhalt, Form und Zeitpunkt der Geschlechtserziehung im Rahmen der Familien- und Geschlechtserziehung in der Schule sowie über die verwendeten Lehr- und Lernmittel informiert.
Dabei erhalten die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, ihre Wünsche und Anregungen sowie ihre Erfahrungen einzubringen, damit die Familien- und Geschlechtserziehung in Elternhaus und Schule so weit wie möglich abgestimmt werden kann. Zu den Klassenpflegschaften können Fachkräfte wie Ärztinnen und Ärzte, Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Psychologinnen und Psychologen hinzugezogen werden.
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
19.12.2023 Kultusministerium Baden-Württemberg
Auskunfts-Service-Ausweise (AS)
Über den Auskunftsservice Ausweispapiere können Sie online prüfen, ob beantragte Ausweispapiere/Passdokumente bereits zur Aushändigung vorliegen.
Dieser Service steht Ihnen rund um die Uhr auf unserer Homepage online übers Internet zur Verfügung. Zum Abrufen müssen Sie die Seriennummer, die Art des beantragen Dokumentes sowie Ihr Geburtsdatum eingeben.
Die Seriennummer wurde Ihnen auf der Bürgerinformation mitgeteilt, die Sie bei Beantragung des Dokumentes erhalten haben.
Sollten Ihnen diese Bürgerinformation und somit die Seriennummer nicht mehr vorliegen, können Sie diesen Service nicht mehr nutzen.
Haben Sie außerdem die Möglichkeiten der Mitteilung auf Ihre Email-Adresse und/oder die Mitteilung per SMS auf Ihr Mobiltelefon gewählt, werden Sie diese Nachricht/en erhalten, sobald das Dokument zur Abholung bereit ist.
Unabhängig von dem Auskunftsservice können Sie das beantrage Dokument ca. 4 Wochen nach Antragsstellung abholen.

