Lebenslagen
Kriminalprävention
Oberstes Ziel der Kriminalprävention ist es, Straftaten und einhergehende Schäden zu verhindern.
Dieser Ansatz ist besser, als später mit hohem Aufwand Strafverfolgung zu betreiben.
Neben konsequenter Strafverfolgung setzt die Polizei deshalb deutliche Schwerpunkte bei der vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung. Die Präventionsarbeit prägt mit öffentlichkeitswirksamen und an die Sicherheitslage angepassten Aktionen das positive Image der Polizei und stärkt so das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung.
Kriminalitätsbekämpfung ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, verfolgt Baden-Württemberg seit Beginn der 90er Jahre den Ansatz der kommunalen Kriminalprävention. In dem beim Innenministerium Baden-Württemberg angesiedelten „Projektbüro Kommunale Kriminalprävention“ wird gesamtgesellschaftlich und ressortübergreifend im Sinne eines ganzheitlichen und vernetzten Vor-Ort-Ansatzes die Präventionsarbeit des Landes begleitet.
Zentraler Erfolgsfaktor der Präventionsarbeit in Baden-Württemberg ist das Zusammenwirken aller gesellschaftlichen Kräfte. Vorbildlich ist dabei der enge und vertrauensvolle Schulterschluss mit den Städten und Gemeinden, mit den Justiz-, mit Jugend- und Sozialeinrichtungen, Vereinen, Verbänden und die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger.
Ein wesentlicher Faktor kriminalpräventiven Handelns ist die Information von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und weiterer Interessenten über Kriminalitätsphänomene, Vorgehensweisen und Maschen von Straftätern sowie Möglichkeiten zur Vorbeugung und Verhinderung von kriminellen Ereignissen.
Dazu zählen beispielsweise:
- technische Sicherungen
- sicherheitsbewusstes Verhalten
- Hilfs- und Verantwortungsbereitschaft im Lebensumfeld
Vertiefende Informationen
- Kommunale Kriminalprävention (KKP)
- Auf den Internetseiten der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes werden neben aktuellen Themen auch umfangreiche Informationen unter anderem zu folgenden Schwerpunktbereichen angeboten:
- Betrug
- Diebstahl und Einbruch
- Drogen
- Extremismus
- Gefahren im Internet und Medienkompetenz
- Gewalt
- Jugendkriminalität
- Raub
- Sexualdelikte
- Städtebau
- Zivilcourage
- Speziell für die Zielgruppe "Jugendliche" hält das Internetportal „Polizeifürdich.de“ Informationen zu zielgruppensprezifischen Themen bereit.
- Informationen zum technischen Einbruchschutz bietet die Initiative K-EINBRUCH.
- Hinweise und Informationen zum Thema "Extremismusprävention" hält das Kompetenzzentrum gegen Extremismus in Baden-Württemberg, kurz: konex, bereit.
- Vor allem an Präventionsakteure richtet sich die gemeinsame Präventionsdatenbank des „Projektbüros Kommunale Kriminalprävention” und des oben genannten konex. Hier werden neben allgemeinen Informationen zur Präventionsarbeit in Baden-Württemberg auch Informationen und Kontaktdaten zu beispielgebenden Präventionsprojekten vorgehalten.
- Wie Opfer Hilfe und Unterstützung erhalten und vor allem, wie sie sich vor Angriffen schützen können, erfahren Sie in der Lebenslage "Opferschutz und Opferhilfe".
- Informationen zum Thema "Kriminalprävention" erhalten Sie auf den Internetseiten der Polizei Baden-Württemberg und bei den Polizeidienststellen vor Ort.
Freigabevermerk
Stand: 07.07.2023
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg
Auskunfts-Service-Ausweise (AS)
Über den Auskunftsservice Ausweispapiere können Sie online prüfen, ob beantragte Ausweispapiere/Passdokumente bereits zur Aushändigung vorliegen.
Dieser Service steht Ihnen rund um die Uhr auf unserer Homepage online übers Internet zur Verfügung. Zum Abrufen müssen Sie die Seriennummer, die Art des beantragen Dokumentes sowie Ihr Geburtsdatum eingeben.
Die Seriennummer wurde Ihnen auf der Bürgerinformation mitgeteilt, die Sie bei Beantragung des Dokumentes erhalten haben.
Sollten Ihnen diese Bürgerinformation und somit die Seriennummer nicht mehr vorliegen, können Sie diesen Service nicht mehr nutzen.
Haben Sie außerdem die Möglichkeiten der Mitteilung auf Ihre Email-Adresse und/oder die Mitteilung per SMS auf Ihr Mobiltelefon gewählt, werden Sie diese Nachricht/en erhalten, sobald das Dokument zur Abholung bereit ist.
Unabhängig von dem Auskunftsservice können Sie das beantrage Dokument ca. 4 Wochen nach Antragsstellung abholen.

