Lebenslagen
Ausländische Studierende
Für die Zulassung zum Studium an einer Hochschule benötigen Sie als Studienbewerberin oder -bewerber Bildungsnachweise, die der deutschen allgemeinen, der fachgebundenen Hochschulreife oder Fachhochschulreife gleichwertig sind (Hochschulzugangsberechtigung). Bildungsnachweise, die nicht durch einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) ausgestellt wurden, müssen in einem ersten Schritt auf Gleichwertigkeit geprüft und anerkannt werden.
Die Anerkennungsverfahren unterscheiden sich erstens für deutsche und ausländische Staatsbürger. Zweiten ist der Ablauf für ausländische Staatsbürger abhängig vom Hochschultyp (Universität, Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Pädagogische Hochschule). Weitere Informationen zu den für Sie relevanten Verfahrensschritten für die Anerkennung ausländischer (d.h. nicht europäischer) Hochschulzugangsberechtigungen finden Sie im Text „Ausländische Hochschulzugangsberechtigung - Anerkennung beantragen“.
Studierende aus EU-Staaten einschließlich Island, Norwegen und Liechtenstein müssen für eine Zulassung Ihre Bewerbung um einen Studienplatz wie deutsche Studieninteressierte direkt an die jeweilige Hochschule beziehungsweise an die Stiftung für Hochschulzulassung richten.
Alle anderen ausländischen Studierenden finden die für sie geltenden Informationen zur Zulassung im Text „Hochschulstudium (ausländische Staatsangehörige - nicht EU - und Staatenlose) - Zulassung beantragen".
Bitte erkundigen Sie sich auf den Websites der Hochschulen, an denen Sie studieren möchten. Dort erhalten Sie auch alle Informationen darüber, welche Dokumente benötigt werden.
Hinweis: Seit dem Wintersemester 2017/18 müssen internationale Studierende, die zum Studium von außerhalb der EU einreisen, 1.500 EUR pro Semester bezahlen.
Vertiefende Informationen
- Ausländische Hochschulzugangsberechtigung - Anerkennung beantragen
- Hochschulstudium (ausländische Staatsangehörige - nicht EU - und Staatenlose) - Zulassung beantragen
- Informationen über die Hochschullandschaft und Studienbedingungen für englischsprachige Studiengänge
- Allgemeine Informationen zu den verschiedenen Zulassungsverfahren im Kapitel Zulassung zum Studienplatz
- Stiftung für Hochschulzulassung
Rechtsgrundlage
- § 58 Zugang zu grundständigen Studiengängen
- § 59 Zugang zu nicht-grundständigen Studiengängen und zu Kontaktstudien
Freigabevermerk
15.06.2026 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg
Auskunfts-Service-Ausweise (AS)
Über den Auskunftsservice Ausweispapiere können Sie online prüfen, ob beantragte Ausweispapiere/Passdokumente bereits zur Aushändigung vorliegen.
Dieser Service steht Ihnen rund um die Uhr auf unserer Homepage online übers Internet zur Verfügung. Zum Abrufen müssen Sie die Seriennummer, die Art des beantragen Dokumentes sowie Ihr Geburtsdatum eingeben.
Die Seriennummer wurde Ihnen auf der Bürgerinformation mitgeteilt, die Sie bei Beantragung des Dokumentes erhalten haben.
Sollten Ihnen diese Bürgerinformation und somit die Seriennummer nicht mehr vorliegen, können Sie diesen Service nicht mehr nutzen.
Haben Sie außerdem die Möglichkeiten der Mitteilung auf Ihre Email-Adresse und/oder die Mitteilung per SMS auf Ihr Mobiltelefon gewählt, werden Sie diese Nachricht/en erhalten, sobald das Dokument zur Abholung bereit ist.
Unabhängig von dem Auskunftsservice können Sie das beantrage Dokument ca. 4 Wochen nach Antragsstellung abholen.

