Lebenslagen
Energieausweis
Die anfallenden Energiekosten sind ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl von Immobilien. Ein Energieausweis beschreibt den Energiebedarf oder -verbrauch einer bestimmten Immobilie. Er ermöglicht es, bei der Anmietung einer Wohnung oder eines Hauses die Energiekosten abzuschätzen.
Ein Energieausweis enthält Angaben zum Alter des Gebäudes, zur Heizungsanlage, zur Nutzfläche, zur Zahl der Wohneinheiten, zu Treibhausgas-Emissionen und zur Nutzung erneuerbarer Energien. Zusätzlich enthält er Angaben zum Energiebedarf oder -verbrauch für die Warmwasserbereitung und Heizung. Er beschreibt auch, wie viel Energie durch die Gebäudehülle verlorengeht. Bei Bestandsgebäuden kann er auch Modernisierungsempfehlungen enthalten.
Es gibt zwei Formen von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Für die Angaben im Verbrauchsausweis wird die von den Vormietern oder von ehemaligen Eigentümern genutzte Energie der letzten drei Jahre zugrunde gelegt. Der Bedarfsausweis erlaubt eine vom individuellen Verbrauch unabhängige Aussage über die benötigte Energie. Ihm liegen Kriterien wie beispielsweise die vorhandene Wärmedämmung eines Gebäudes zugrunde.
Die Pflichten zum Energieausweis sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) in den §§ 79 bis 88 geregelt. Neue Energieausweise müssen insbesondere ausgestellt werden, wenn eine Immobilie neu gebaut, vermietet oder verkauft wird. Auch ein umfassender Umbau kann zur Ausstellung eines Energieausweises verpflichten. Beachten Sie, dass ein Bußgeld verhängt werden kann, wenn Sie dieser Pflicht nicht nachkommen.
Wer Haus- oder Wohneigentum hat, kann sich einen solchen Energieausweis bei Architektur- und Ingenieurbüros, Energieberatenden sowie Handwerksbetrieben ausstellen lassen. Die Kosten richten sich nach Gebäudetyp und -größe.
Hinweis: Für Neubauten muss ein Energieausweis schon seit dem Jahr 2002 ausgestellt werden.
Vertiefende Informationen
- Stellen in Ihrer Nähe, bei denen Sie einen Energiepass erhalten
- Kapitel "Umbau, Sanierung, Modernisierung" und "Baufinanzierung und Förderungen" der Lebenslage "Bauen und Modernisieren"
- Energie-Sparbüchle des Umweltministeriums Baden-Württemberg
- Broschüre "Energiesparen im Haushalt"
Freigabevermerk
20.02.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg
Auskunfts-Service-Ausweise (AS)
Über den Auskunftsservice Ausweispapiere können Sie online prüfen, ob beantragte Ausweispapiere/Passdokumente bereits zur Aushändigung vorliegen.
Dieser Service steht Ihnen rund um die Uhr auf unserer Homepage online übers Internet zur Verfügung. Zum Abrufen müssen Sie die Seriennummer, die Art des beantragen Dokumentes sowie Ihr Geburtsdatum eingeben.
Die Seriennummer wurde Ihnen auf der Bürgerinformation mitgeteilt, die Sie bei Beantragung des Dokumentes erhalten haben.
Sollten Ihnen diese Bürgerinformation und somit die Seriennummer nicht mehr vorliegen, können Sie diesen Service nicht mehr nutzen.
Haben Sie außerdem die Möglichkeiten der Mitteilung auf Ihre Email-Adresse und/oder die Mitteilung per SMS auf Ihr Mobiltelefon gewählt, werden Sie diese Nachricht/en erhalten, sobald das Dokument zur Abholung bereit ist.
Unabhängig von dem Auskunftsservice können Sie das beantrage Dokument ca. 4 Wochen nach Antragsstellung abholen.

