Lebenslagen
Finanzierung der Übernahme
Die Finanzierung ist meist der zentrale Aspekt einer geplanten Unternehmensnachfolge. Um finanzielle Risiken bei einer Unternehmensübernahme zu vermeiden, sollten Sie Ihre eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse ermitteln und zuerst einen Finanzplan erstellen.
Der Finanzplan sollte Ihre Eigen- und Fremdkapitalmittel (Barmittel und Bankkredite) enthalten und öffentliche Fördermittel berücksichtigen. Denken Sie auch an die Kosten der privaten Lebensführung und den kurz- und langfristigen Kapitalbedarf. Aus der Differenz von Kapitalbedarf und Eigenkapital ergibt sich der Betrag, den Sie finanzieren müssen.
Achtung: Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihr Unternehmen an ein Familienmitglied übergeben wollen, sollten mögliche Erbansprüche (z.B. Pflichtteile anderer Erbinnen und Erben) bedenken. Diese können die Unternehmensübergabe selbst bei wirtschaftlich gesunden Unternehmen finanziell stark belasten.
In der Praxis müssen fast alle Unternehmensübernahmen mit Fremdmitteln (z.B. Darlehen, Krediten, Bürgschaften) finanziert werden. Um die Zinsbelastung zu verringern und die Neueigentümerinnen und Neueigentümer in der Anfangsphase zu unterstützen, bieten das Land Baden-Württemberg und der Bund Förderprogramme für Existenzgründungen (einschließlich Übernahmevorhaben) an.
Diese öffentlichen Finanzierungshilfen müssen Sie meist über Ihre Hausbank beantragen. Sie haben keinen Rechtsanspruch auf diese Mittel, sondern müssen Ihre Hausbank von Ihrem Konzept überzeugen. Stimmt Ihre Bank zu, leitet sie Ihren Antrag an die entsprechende Förderbank weiter.
Achtung: Sie müssen öffentliche Finanzierungshilfen vor Beginn Ihres Vorhabens beantragen.
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
09.05.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Auskunfts-Service-Ausweise (AS)
Über den Auskunftsservice Ausweispapiere können Sie online prüfen, ob beantragte Ausweispapiere/Passdokumente bereits zur Aushändigung vorliegen.
Dieser Service steht Ihnen rund um die Uhr auf unserer Homepage online übers Internet zur Verfügung. Zum Abrufen müssen Sie die Seriennummer, die Art des beantragen Dokumentes sowie Ihr Geburtsdatum eingeben.
Die Seriennummer wurde Ihnen auf der Bürgerinformation mitgeteilt, die Sie bei Beantragung des Dokumentes erhalten haben.
Sollten Ihnen diese Bürgerinformation und somit die Seriennummer nicht mehr vorliegen, können Sie diesen Service nicht mehr nutzen.
Haben Sie außerdem die Möglichkeiten der Mitteilung auf Ihre Email-Adresse und/oder die Mitteilung per SMS auf Ihr Mobiltelefon gewählt, werden Sie diese Nachricht/en erhalten, sobald das Dokument zur Abholung bereit ist.
Unabhängig von dem Auskunftsservice können Sie das beantrage Dokument ca. 4 Wochen nach Antragsstellung abholen.

