Lebenslagen
Frühkindliche Bildung für Kinder mit Beeinträchtigung
Kinder mit und ohne Behinderung besuchen gemeinsam allgemeine Kindertageseinrichtungen. Je nach Art und Schwere der Behinderung können eine behindertengerechte Ausstattung, zusätzliche Betreuungsleistungen und sonderpädagogische Hilfen durch Fachkräfte die inklusive frühkindliche Bildung unterstützen. Eltern können wählen zwischen einer Kindertageseinrichtung und einem Schulkindergarten für Kinder mit Behinderung.
Der Besuch des Schulkindergartens für Kinder mit Behinderung ist dann möglich, wenn das Staatliche Schulamt einen entsprechenden Bedarf an spezifischer frühkindlichen Bildung bestätigt hat, der im allgemeinen Kindergarten auch mit begleitenden Hilfen nicht hinreichend eingelöst werden kann.
In den letzten Jahren entstanden verschiedene Formen der gemeinsamen Bildung, Erziehung und Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung in Kindertageseinrichtungen und in Form von Intensivkooperation von Schulkindergarten und Kindertageseinrichtung unter einem Dach.
Ziel ist es, für das Kind eine gelingende Teilhabe an Bildung und Erziehung und am Gruppengeschehen zu sichern. Gelingt dies, werden gleichzeitig auch individuelle Förderziele erreicht, beispielsweise
- Ausdauer und Motivation,
- die Entwicklung von Handlungskonzepten beim Kind und
- Fortschritte in der Wahrnehmung, Kognition, Kommunikation, Motorik und Gesamtentwicklung.
Die inklusive Pädagogik bereitet ein Lernangebot so auf, dass jedes Kind entsprechend seinen Möglichkeiten am gemeinsamen Lern- und Spielprozess kompetent beteiligt und entsprechend seinem Entwicklungsstand aktiv werden kann.
Bereits vor der Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung oder in einen Schulkindergarten können Eltern von Kindern mit Behinderung Leistungen der sonderpädagogischen oder interdisziplinären Frühförderung in Anspruch nehmen. Diese kann auf Wunsch der Eltern auch im Übergang unterstützen.
Freigabevermerk
19.12.2023 Kultusministerium Baden Württemberg
Auskunfts-Service-Ausweise (AS)
Über den Auskunftsservice Ausweispapiere können Sie online prüfen, ob beantragte Ausweispapiere/Passdokumente bereits zur Aushändigung vorliegen.
Dieser Service steht Ihnen rund um die Uhr auf unserer Homepage online übers Internet zur Verfügung. Zum Abrufen müssen Sie die Seriennummer, die Art des beantragen Dokumentes sowie Ihr Geburtsdatum eingeben.
Die Seriennummer wurde Ihnen auf der Bürgerinformation mitgeteilt, die Sie bei Beantragung des Dokumentes erhalten haben.
Sollten Ihnen diese Bürgerinformation und somit die Seriennummer nicht mehr vorliegen, können Sie diesen Service nicht mehr nutzen.
Haben Sie außerdem die Möglichkeiten der Mitteilung auf Ihre Email-Adresse und/oder die Mitteilung per SMS auf Ihr Mobiltelefon gewählt, werden Sie diese Nachricht/en erhalten, sobald das Dokument zur Abholung bereit ist.
Unabhängig von dem Auskunftsservice können Sie das beantrage Dokument ca. 4 Wochen nach Antragsstellung abholen.

