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Gemeinde Oberboihingen

Der Haushalt der Gemeinde Oberboihingen

Gemäß § 79 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung bildet die Rechtsgrundlage für die Haushaltsführung der Gemeinde Oberboihingen. Die Haushaltssatzung tritt mit Beginn des Haushaltsjahres in Kraft und gilt für das Haushaltsjahr, dieses entspricht dem Kalenderjahr.

Die Haushaltssatzung wird jährlich durch den Gemeinderat beschlossen.

Am 22. November 2023 hat die Verwaltung den Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und den Wirtschaftsplan der Wasserversorgung 2024 eingebracht. Hier (PDF-Datei) finden Sie die Haushaltsrede von Herrn Bürgermeister Spangenberg.

Den kompletten Haushaltsplan und Wirtschaftsplan Wasserversorgung 2024 können Sie hier einsehen.

 

Ältere Haushaltspläne:

http://www.oberboihingen.de//rathaus-service/haushalt-finanzen