Gutachterausschuss & Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte
Der Gutachterausschuss der Gemeinde Oberboihingen hat in seiner Sitzung am 04.03.2021 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020 der Gemeinde Oberboihingen gemäß § 193 Abs. 5 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung ermittelt und beschlossen.
Der Bodenrichtwert ist ein auf Grund der Kaufpreissammlung ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für Grundstücke eines Gebietes, für das im Wesentlichen gleichartige Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
Die Bodenrichtwerte werden für erschlossenes baureifes und bebautes Land, gegebenenfalls auch für Rohbauland und Bauerwartungsland, aus der Kaufpreissammlung abgeleitet und ermittelt. Für sonstige Flächen können bei Bedarf weitere Bodenrichtwerte ermittelt werden.
Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Da die Richtwerte nur durchschnittliche Lagewerte darstellen, kann der Wert eines einzelnen Grundstücks je nach Beschaffenheit (Lage, Zuschnitt, Größe, bauliche Beschaffenheit, Erschließung usw.) nach oben oder unten abweichen. Der Wert eines Grundstücks ist im Bedarfsfall durch besonderes Wertgutachten zu ermitteln.
Die Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen bei zonalen Bodenrichtwerten noch aus den sie beschriebenen Attributen abgeleitet werden.
Die in der Sitzung beschlossenen Richtwerte werden hiermit gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch i. V. mit § 8 Abs. 2 der Gutachterausschussverordnung öffentlich bekannt gegeben.
Die Karte der Bodenrichtwerte zum 31.12.2020 erhalten Sie hier (PDF-Datei).
Bodenrichtwerte für Äcker, Wiesen, Wald:
- Äcker 4,00 € pro Quadratmeter
- Wiesen/Baumwiesen (ohne Aufwuchs) 2,50 € pro Quadratmeter
- Wald (ohne Aufwuchs) 1,00 € pro Quadratmeter
Gutachterausschuss
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
- wegen Umbau vorübergehend geschlossen -
NOTWENDIGKEIT
Um die Qualität, die Transparenz, die Sicherheit und den Komfort in Sachen "Gutachterwesen" zu gewährleisten und zu erweitern, wurde kurzfristig eine Umstrukturierung der örtlichen Gutachterausschüsse beschlossen. Wie Sie sicherlich schon der Presse entnommen haben, beschlossen 40 Städte und Gemeinden im Landkreis Esslingen die Gründung eines Zweckverbandes in Sachen "Gutachterwesen". Dieser Zweckverband mit der Bezeichnung "Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen" soll zum 01.07.2021 die bisherige, örtliche Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ersetzen.
ZIELSETZUNG
Neben der Erstellung von Verkehrswertgutachten ist die Auswertung der Kaufpreissammlung und damit verbunden die Ermittlung der Bodenrichtwerte, eine zentrale gesetzliche Aufgabe des Gutachterausschusses. Um diese Bodenrichtwerte rechtssicher abzuleiten und entsprechend zu veröffentlichen, sind eine umfangreiche Datenbank (Kaufverträge) sowie entsprechende Sachverständige (Gutachter) erforderlich. Die beschlossene Gründung des Zweckverbandes vereinigt diese zentralen Punkte und gewährleistet damit Transparenz in Sachen Wertermittlung.
BAUZEIT / BAUSTELLE
Für den neu gegründeten Zweckverband und dessen Geschäftsstelle ist ein sehr enger Zeitplan vorgegeben. Ziel ist es, Bürgern, Sachverständigen, Antragstellern und sonstigen Interessenten ab Oktober 2021 wieder den freien Zugang zu den Serviceleistungen des Gutachterausschusses zu ermöglichen. Zwischenzeitlich ist jedoch mit Einschränkungen während der „Umbauphase“ zu rechnen. Wir bitten hierfür um Verständnis. Selbstverständlich sind wir jedoch bestrebt in diesem Zeitraum Ihre Anfragen „im Rahmen des Möglichen“zu beantwortenunter:
Telefonnummer: 07022 24234-0 (Zentrale)
info(@)gua-lkes.de
FERTIGSTELLUNG
Aktuelles zum neuen Zweckverband „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen" können Sie der neuen Homepage www.gutachterausschuss-lkes.de entnehmen.
Schriftliche Anfragen richten Sie bitte an:
Gemeinsamer Gutachterausschuss
im Landkreis Esslingen
Postfach 13 12
72603 Nürtingen