Gutachterausschuss & Bodenrichtwerte
Qualifizierter Mietspiegel 2024
Die Städte und Gemeinden des Zweckverbandes „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“ haben auf der Grundlage einer repräsentativen Umfrage in enger Zusammenarbeit einen neuen gemeinsamen Mietspiegel erstellt. Er basiert auf ca. 9.000 Datensätzen, die von Mai bis Juni 2024 bei zufällig ausgewählten Haushalten schriftlich erhoben wurden.
Mit der Konzeption des Mietspiegels und der Auswertung der Daten war das EMA-Institut, aus Regensburg beauftragt. Das dem Mietspiegel zugrundeliegende regressionsanalytische Auswertungsverfahren ermöglicht detaillierte und statistisch abgesicherte Ergebnisse über den freien Mietwohnungsmarkt in den Gebieten der beteiligten Kommunen.
Die Erstellung des Mietspiegels hat ein Arbeitskreis aus lokalen Wohnungsmarktexperten, bestehend aus:
- Bau- und Wohnungsgenossenschaft NECKAR-FILS eG
- Deutscher Mieterbund Esslingen-Göppingen e.V.
- Haus und Grund Kirchheim unter Teck und Umgebung e.V.
- Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein e.V. Nürtingen und Umgebung
- Kreisbaugenossenschaft Kirchheim-Plochingen eG
- Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen
- Volksbank Mittlerer Neckar eG
fachlich begleitet.
Die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels als Kooperationsobjekt der Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes wurde durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg finanziell gefördert. Der neu erstellte gemeinsame Mietspiegel wurde als qualifizierter Mietspiegel im Sinne des § 558d BGB anerkannt. Er tritt am 01. Dezember 2024 mit einer Gültigkeitsdauer von 2 Jahren in Kraft. Der Mietspiegel 2024 kann kostenlos auf der Homepage des Gemeinsamen Gutachterausschusses im Landkreis Esslingen unter www.gutachterausschuss-lkes.de heruntergeladen werden.
Zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete steht außerdem zusätzlich ein „Online-Mietspiegel-Rechner" zur Verfügung.
Den Qualifizierten Mietspiegel für Oberboihingen (PDF-Dokument, 761,78 KB, 04.02.2025) finden Sie hier.
Die Dokumentation zur Erstellung des qualifizierten Mietspiegels 2024finden Sie hier.
Gutachterausschuss
Die aktuellen BODENRICHTWERTE erhalten Sie hier
Informationen zu den Aufgaben des Gemeinsamen Gutachterausschusses und weitere Kontaktdaten finden Sie hier (PDF-Dokument, 160,36 KB, 29.08.2022).
Aktuelles zum Zweckverband „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen" können Sie der Homepage www.gutachterausschuss-lkes.de entnehmen.
Rückblick auf 5 Jahre „Zweckverband“
Heute kann der Zweckverband „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“ auf ein er-folgreiches 5-jähriges Bestehen zurückblicken. Gegründet zum 01.07.2021 von 40 Städten und Gemeinden im Landkreis Esslingen, hat sich der Zweckver-band zwischenzeitlich zu einem modernen und kompetenten Dienstleister in Sachen Verkehrswertgutachten, Bodenrichtwerte und qualifizierter Mietspiegel entwickelt. Im Hinblick auf die anstehende Grundsteuer-Reform zum 01.01.2022 erschien es für die Verbandsgemeinden sinnvoll und absolut zweckmäßig, eine einheitliche automatisierte Kaufpreissammlung - zur Ableitung der Bodenrichtwerte - zu schaffen. Die bislang in den Städten und Gemeinden geführten Kaufpreissammlungen (zum Teil nicht automatisiert) sollten einheitlich zu einer rechtssicheren Basis für die Grundsteuerberechnung zusammengeführt werden. Angesichts sehr engagierter und motivierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter war es möglich, alle Daten der Verbandsgemeinden zur Festsetzung der Bodenrichtwerte in sehr kurzer Zeit aufzuarbeiten und gleichzeitig zahlreiche übergreifende Faktoren und Indexreihen abzuleiten. Dank an dieser Stelle gilt den ehrenamtlichen Gutachtern sowie den Vertretern der Finanzverwaltung, die ab der ersten Stunde sehr konstruktiv und zielorientiert an der Auswertung der Kaufpreissammlung mitgewirkt haben. Der Gutachterausschuss besteht aus 44 unabhängigen, ehrenamtlich tätigen Immobiliensachverständigen inklusive Experten aus dem Bereich Landwirtschaft. In nur kurzer Zeit ist es gelungen, Umrechnungsfaktoren für Grundstücksflächen, Maßstäbe für die Grundstückstiefe, Sachwertfaktoren, sowie Liegenschaftszinssätze zu bestimmen. Viele presserelevante The-men zur Grundsteuer-Reform (Transparenz, Dokumentation, Abgrenzungsgebote etc.) wurden bei der Festsetzung der Bodenrichtwerte und bei der Ausweisung der Bodenrichtwertzonen und -karten umfassend berücksichtigt und bedurften nahezu keiner Nachbesserung. Heute, nach fünf Jahren, ist der Zweckverband „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“ mit seinen 40 Städten und Gemeinden und rund 310.000 Einwohnerinnen und Einwohnern einer der größten Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg. Jährlich werden ca. 4.000 Kaufverträge in der automatisierten Kaufpreissammlung erfasst und ausgewertet. Diese hohe Anzahl von Kauffällen und deren Auswertung versetzt den Gutachterausschuss in die Lage, das tatsächliche Marktgeschehen mit belastbaren Daten in Form eines Grundstückmarktberichtes transparent dar-zustellen. Die Dokumentation wendet sich an die interessierte Öffentlichkeit, Sachverständige für Grund-stückswertermittlung, Banken, Makler, Versicherungen und sonstige Stellen der freien Wirtschaft bzw. der Verwaltung. Neben der Führung der Kaufpreissammlung stand die Erstellung von Verkehrswertgutachten im Mittelpunkt der vergangenen 5 Jahre. So konnten ca. 630 Gutachten (davon 230 Grundsteuergutachten) erstellt werden. Im Rahmen der Grundsteuer gingen insgesamt über 700 Anträge auf Erstellung von Grundsteuergutachten mit entsprechender Vorprüfung bei der Geschäftsstelle ein. Hiervon konnten bereits 490 Anträge abgearbeitet werden. All dies ist jedoch nur mit engagierten und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möglich, die es sich zum Ziel gesetzt haben, im Zweckverband mit fundiertem Wissen den Einwohnerinnen und Einwohnern der Verbandsgemeinden mit Rat und Tat zur Verfügung zu stehen. Durch betriebsinterne Weiterbildungsangebote konnten zwischenzeitlich einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre berufliche Neuorientierung und ihre Kompetenz in Sachen Immobilienbewertung mit der Zertifizierung als „Sachverständige Immobilienbewertung“ unterstreichen. Die Geschäftsstellenleitung bedankt sich sehr herzlich bei allen Kolleginnen und Kollegen, die mit ihrer Leistung und konstruktiven Arbeitsweise zu diesem positiven Ergebnis der letzten Jahre beigetragen haben. Großer Dank gilt an dieser Stelle auch den Vertretern der Verbandsgemeinden, insbesondere den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung OB Fridrich (Nürtingen), BM Bäcker (Neuffen) und BM Schmid (Baltmannsweiler) für das entgegengebrachte Vertrauen in die neue Geschäftsstellenleitung.
