Haushalt & Finanzen
Der Haushalt der Gemeinde Oberboihingen
Gemäß § 79 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung bildet die Rechtsgrundlage für die Haushaltsführung der Gemeinde Oberboihingen. Die Haushaltssatzung tritt mit Beginn des Haushaltsjahres in Kraft und gilt für das Haushaltsjahr, dieses entspricht dem Kalenderjahr.
Die Haushaltssatzung wird jährlich durch den Gemeinderat beschlossen.
Den kompletten Haushaltsplan und Wirtschaftsplan Wasserversorgung 2022, sowie einen Übersichtsflyer für den Haushalt 2022 Sie hier einsehen.
Ältere Haushaltspläne:
Wasserablesung
Wasserablesung 2022
Die jährliche Wasserzählerablesung steht an. Hierzu werden Ablesekarten an Sie versendet. Die Ablesekarte müssen Sie selbst ausfüllen und bis zum 17. Dezember 2022 zurücksenden. Nach wie vor können Sie den Zählerstand auch auf unserer Homepage www.oberboihingen.de über den Link „Zählerstand melden“ eingeben.
Für die Erfassung der Ablesedaten über das Internet verwenden klicken Sie bitte hier.
Sollte uns der Zählerstand bis zu diesem Stichtag nicht vorliegen, müssen wir Ihren Verbrauch schätzen.
Bei Fragen steht Ihnen Frau Sewald gerne unter der Rufnummer (07022) 6000-13 zur Verfügung.