Lebenslagen
Tierarzneimittel
Wie alle Medikamente müssen auch Arzneimittel für Tiere getestet und zugelassen werden, bevor sie angewendet werden dürfen.
In diesem Sinne müssen Unternehmen, die Tierarzneimittel herstellen, im Rahmen des Zulassungsverfahrens die pharmazeutische Qualität, die Wirksamkeit und die Unbedenklichkeit der Präparate nachweisen.
Diese Überwachung der Herstellung und des Verkehrs von Tierarzneimitteln dient nicht nur dem Schutz von Tieren, sondern auch dem des Menschen.
Prinzipiell können Rückstände von Tierarzneimitteln durch den Verzehr von Fleisch, Eiern oder anderen Tierprodukten vom Menschen in den Körper aufgenommen werden. Dies gilt es zu minimieren.
Bevor Tieren Arzneimittel verabreicht werden dürfen, müssen die Tiere in der Regel zunächst von einem Tierarzt oder einer Tierärztin ordnungsgemäß untersucht werden. Das heißt, es wird eine genaue Diagnose gestellt und es werden Anweisungen gegeben, wie die erkrankten Tiere behandelt werden müssen. Außerdem muss der Tierarzt oder die Tierärztin den Behandlungserfolg überprüfen.
Um Verbraucher und Verbraucherinnen zu schützen, dürfen tierische Lebensmittel nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie keine Rückstände mehr enthalten, die die Gesundheit des Menschen schädigen könnten.
Als Richtwert gelten dabei festgesetzte Höchstmengen an Arzneimittelrückständen, die für die menschliche Gesundheit unbedenklich sind.
Wenn einem Lebensmittel liefernden Tier Arzneimittel verabreicht werden, muss nach der Verabreichung eine bestimmte Wartezeit eingehalten werden, bis wieder Lebensmittel von dem behandelten Tier gewonnen werden dürfen.
Wird diese Wartezeit nicht eingehalten, kann es zu einer Überschreitung der zugelassenen Höchstmengen kommen. Das erzeugte Lebensmittel ist dann nicht für den Verkehr zugelassen.
Vertiefende Informationen
Tierarzneimittelüberwachung in Deutschland - Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Freigabevermerk
28.06.2022 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Auskunfts-Service-Ausweise (AS)
Über den Auskunftsservice Ausweispapiere können Sie online prüfen, ob beantragte Ausweispapiere/Passdokumente bereits zur Aushändigung vorliegen.
Dieser Service steht Ihnen rund um die Uhr auf unserer Homepage online übers Internet zur Verfügung. Zum Abrufen müssen Sie die Seriennummer, die Art des beantragen Dokumentes sowie Ihr Geburtsdatum eingeben.
Die Seriennummer wurde Ihnen auf der Bürgerinformation mitgeteilt, die Sie bei Beantragung des Dokumentes erhalten haben.
Sollten Ihnen diese Bürgerinformation und somit die Seriennummer nicht mehr vorliegen, können Sie diesen Service nicht mehr nutzen.
Haben Sie außerdem die Möglichkeiten der Mitteilung auf Ihre Email-Adresse und/oder die Mitteilung per SMS auf Ihr Mobiltelefon gewählt, werden Sie diese Nachricht/en erhalten, sobald das Dokument zur Abholung bereit ist.
Unabhängig von dem Auskunftsservice können Sie das beantrage Dokument ca. 4 Wochen nach Antragsstellung abholen.