Lebenslagen
Bedarfsgegenstände
Unter dem Begriff "Bedarfsgegenstände" sind die folgenden Produktgruppen zusammengefasst:
- Gegenstände mit Lebensmittelkontakt (zum Beispiel Geschirr, Maschinen in der Lebensmittelverarbeitung, Lebensmittelverpackungen)
- Behältnisse von Kosmetika oder Tabakprodukten
- Gegenstände mit Körperkontakt (zum Beispiel Bekleidung, Bettwäsche, Kämme, Zahnbürsten)
- Spielwaren und Scherzartikel (zum Beispiel jede Art von Kinderspielzeug, Bastelmaterialen, Juckpulver)
- Haushaltschemikalien (zum Beispiel Waschmittel, Putzmittel, Raumsprays)
Aufgrund des Kontaktes mit Lebensmitteln, dem menschlichen Körper oder der Raumluft unterliegen auch Bedarfsgegenstände einer strengen Überwachung. Sie müssen bei üblicher Verwendung gesundheitlich unbedenklich sein.
Gegenstände mit Lebensmittelkontakt dürfen keine Stoffe an das Lebensmittel abgeben, die gesundheitsgefährdend sind oder dessen Geruch oder Geschmack verändern.
Auch für Bedarfsgegenstände gelten Kennzeichnungspflichten, wie beispielsweise:
- Bei Spielzeug muss neben dem Hersteller auch eine Altersbegrenzung angegeben werden, wenn das Spielzeug nicht für Kleinkinder geeignet ist (zum Beispiel "Nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet aufgrund verschluckbarer Kleinteile").
Über weitere Prüfzeichen informiert die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. - Haushaltschemikalien müssen eine detaillierte Gebrauchsanweisung sowie Gefahrenhinweise enthalten.
Produkte, die im Sinne des Chemikaliengesetzes gefährliche Zubereitungen sind, müssen zusätzlich mit einem auffälligen Gefahrensymbol (schwarz auf orangenfarbigem Hintergrund) gekennzeichnet sein.
Folgende Punkte sollten Sie bei der Anwendung von Bedarfsgegenständen beachten:
- Verwenden Sie Bedarfsgegenstände immer nur zu den vom Hersteller vorgesehenen Zwecken.
- Lesen Sie unbedingt die Gebrauchsanweisung und etwaige Sicherheits- und Warnhinweise.
- Bewahren Sie gefährliche Stoffe (zum Beispiel Putzmittel) immer außerhalb der Reichweite von Kindern auf.
- Packungen mit kindersicherem Verschluss sollten Sie nach Gebrauch immer fest verschließen, da die Sicherung ansonsten unwirksam ist.
Vertiefende Informationen
- Spielzeugsicherheit - Verbraucherportal-BW
- Untersuchung von Bedarfsgegenständen - Chemische und Veterinäruntersuchungsämter
Freigabevermerk
21.06.2024 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Auskunfts-Service-Ausweise (AS)
Über den Auskunftsservice Ausweispapiere können Sie online prüfen, ob beantragte Ausweispapiere/Passdokumente bereits zur Aushändigung vorliegen.
Dieser Service steht Ihnen rund um die Uhr auf unserer Homepage online übers Internet zur Verfügung. Zum Abrufen müssen Sie die Seriennummer, die Art des beantragen Dokumentes sowie Ihr Geburtsdatum eingeben.
Die Seriennummer wurde Ihnen auf der Bürgerinformation mitgeteilt, die Sie bei Beantragung des Dokumentes erhalten haben.
Sollten Ihnen diese Bürgerinformation und somit die Seriennummer nicht mehr vorliegen, können Sie diesen Service nicht mehr nutzen.
Haben Sie außerdem die Möglichkeiten der Mitteilung auf Ihre Email-Adresse und/oder die Mitteilung per SMS auf Ihr Mobiltelefon gewählt, werden Sie diese Nachricht/en erhalten, sobald das Dokument zur Abholung bereit ist.
Unabhängig von dem Auskunftsservice können Sie das beantrage Dokument ca. 4 Wochen nach Antragsstellung abholen.