Lebenslagen
Gentechnisch veränderte Lebensmittel
Gentechnisch veränderte Lebensmittel erkennen Sie an Aufschriften wie
- "enthält genetisch verändertes ...",
- "aus genetisch verändertem ... hergestellt" oder
- ähnlichen Formulierungen.
Diese Hinweise finden Sie bei verpackten Lebensmitteln auf dem Etikett beziehungsweise in der Zutatenliste in Klammern oder als Fußnoten. Bei unverpackten Waren (zum Beispiel Obst und Gemüse auf dem Markt) müssen Schilder oder Zettel bei der Ware darauf aufmerksam machen.
So kennzeichnungspflichtig sind alle Lebensmittel, Zutaten oder Zusatzstoffe, die aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt sind, daraus bestehen oder diese enthalten.
Die Kennzeichnungspflicht besteht unabhängig davon, ob die gentechnische Veränderung im Endprodukt nachweisbar ist oder nicht.
Achtung: Fleisch, Milch und Eier von Tieren, die mit gentechnisch verändertem Futter gefüttert wurden, müssen nicht gesondert als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden.
Das gilt auch für alle Zusatzstoffe, wenn sie nur mithilfe gentechnisch veränderter Organismen produziert werden (zum Beispiel Vitamin B2 aus gentechnisch verändertem Bacillus subtilis).
Wenn Zusatzstoffe aber aus gentechnisch veränderten Pflanzen hergestellt werden (zum Beispiel Emulgatoren aus pflanzlichen Ölen), sind diese kennzeichnungspflichtig.
Technische Hilfsstoffe wie zum Beispiel Enzyme fallen nicht unter die Kennzeichnungspflicht.
Lebensmittel, bei denen der Hersteller oder Importeur nachweisen kann, dass in allen Verarbeitungsstufen auf den Einsatz von Gentechnik verzichtet wird, können mit der Aufschrift "ohne Gentechnik" versehen werden.
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
Stand: 21.06.2024
Verantwortlich: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Auskunfts-Service-Ausweise (AS)
Über den Auskunftsservice Ausweispapiere können Sie online prüfen, ob beantragte Ausweispapiere/Passdokumente bereits zur Aushändigung vorliegen.
Dieser Service steht Ihnen rund um die Uhr auf unserer Homepage online übers Internet zur Verfügung. Zum Abrufen müssen Sie die Seriennummer, die Art des beantragen Dokumentes sowie Ihr Geburtsdatum eingeben.
Die Seriennummer wurde Ihnen auf der Bürgerinformation mitgeteilt, die Sie bei Beantragung des Dokumentes erhalten haben.
Sollten Ihnen diese Bürgerinformation und somit die Seriennummer nicht mehr vorliegen, können Sie diesen Service nicht mehr nutzen.
Haben Sie außerdem die Möglichkeiten der Mitteilung auf Ihre Email-Adresse und/oder die Mitteilung per SMS auf Ihr Mobiltelefon gewählt, werden Sie diese Nachricht/en erhalten, sobald das Dokument zur Abholung bereit ist.
Unabhängig von dem Auskunftsservice können Sie das beantrage Dokument ca. 4 Wochen nach Antragsstellung abholen.