Lebenslagen
Mutterpass
Der Mutterpass ist ein Dokument, das bei der ersten Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung vom Frauenarzt, von der Frauenärztin oder von der Hebamme angelegt und der schwangeren Frau mitgegeben wird.
Im Mutterpass werden kontinuierlich alle wichtigen Informationen zum Schwangerschaftsverlauf, die Ergebnisse der Vorsorgeuntersuchungen und wichtige Befunde von Mutter und Kind während der Geburt eingetragen (zum Beispiel Blutgruppe, Gewicht, Gewichtszunahme der Mutter sowie Größe, Lage und Gewicht des Kindes). Er dient den behandelnden Ärzten oder Ärztinnen und Hebammen dazu, den Verlauf der Schwangerschaft und mögliche Risiken sowie Behandlungen zu dokumentieren und die Geburt optimal vorzubereiten. Die Schwangere sollte den Mutterpass immer bei sich tragen, damit im Notfall (zum Beispiel bei einem Unfall) die erforderlichen Informationen sofort bereitstehen.
Den Mutterpass gibt es in Papierform oder in elektronischer Form. Im elektronischen Mutterpass (E-Mutterpass) stehen dieselben Informationen wie in der gedruckten Version. Er ist Teil der elektronischen Patientenakte und hat den Vorteil, dass er nicht verloren gehen kann. Außerdem können alle Einträge im Mutterpass über eine App jederzeit abgerufen werden. Auch ärztliche Befunde und Ultraschallaufnahmen können im E-Mutterpass abgelegt werden.
Sie selbst können entscheiden, ob Sie den Mutterpass in Papierform oder als E-Mutterpass haben wollen. Im Laufe einer Schwangerschaft sollte aber möglichst nicht zwischen der einen und der anderen Form hin- und hergewechselt werden.
Wenn Sie sich für die Papierform entscheiden, ist es ratsam, den Mutterpass immer dabei zu haben. Nach der Geburt sollte er aufbewahrt werden, weil die Daten für weitere Schwangerschaften hilfreich sein können. Entscheiden Sie sich für den E-Mutterpass, können bei späteren Schwangerschaften die Inhalte aller früheren Mutterpässe über die elektronische Patientenakte abgerufen werden.
Hinweis: Die Untersuchungen im Rahmen der Schwangerenvorsorge werden von den Krankenkassen bezahlt.
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
- Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung
Freigabevermerk
25.11.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg
Auskunfts-Service-Ausweise (AS)
Über den Auskunftsservice Ausweispapiere können Sie online prüfen, ob beantragte Ausweispapiere/Passdokumente bereits zur Aushändigung vorliegen.
Dieser Service steht Ihnen rund um die Uhr auf unserer Homepage online übers Internet zur Verfügung. Zum Abrufen müssen Sie die Seriennummer, die Art des beantragen Dokumentes sowie Ihr Geburtsdatum eingeben.
Die Seriennummer wurde Ihnen auf der Bürgerinformation mitgeteilt, die Sie bei Beantragung des Dokumentes erhalten haben.
Sollten Ihnen diese Bürgerinformation und somit die Seriennummer nicht mehr vorliegen, können Sie diesen Service nicht mehr nutzen.
Haben Sie außerdem die Möglichkeiten der Mitteilung auf Ihre Email-Adresse und/oder die Mitteilung per SMS auf Ihr Mobiltelefon gewählt, werden Sie diese Nachricht/en erhalten, sobald das Dokument zur Abholung bereit ist.
Unabhängig von dem Auskunftsservice können Sie das beantrage Dokument ca. 4 Wochen nach Antragsstellung abholen.